Crashkurs Kleingewerbe

Vielen Dank, dass Sie sich für den Erwerb unseres Buches “Crashkurs Kleingewerbe – erfolgreich gründen in 10 Schritten: Gewerbe richtig anmelden, Steuern, Buchhaltung und Recht verstehen, Fehler und Fallen vermeiden” entschieden haben.

Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen das Arbeiten mit dem Buch ein wenig erleichtern.

Der Autor – Peter Bachstein

Welchen Hintergrund hat Peter Bachstein? Wie kam es zu dem Buch? Auf seinem Blog “Schöne Ecke” gibt der Autor interessante Einblicke: https://schoeneecke.wordpress.com/2022/12/16/kleingewerbe-grunden-ein-neues-buch-hilft-dabei/

Fehlerteufel

Auch bei bester Kontrolle lassen sich Druckfehler leider nicht immer ganz vermeiden. Natürlich arbeiten wir daran diese Fehler schnellstmöglich zu korrigieren und die korrigierte Variante in der nächsten Druckversion zur Verfügung zu stellen. Bis dies geschehen ist, möchten wir nachfolgend auf Druckfehler in den jeweiligen Versionen hinweisen und bereits hier vorab richtig darstellen. Auch Ihnen ist etwas aufgefallen? Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns über unser Kontaktformular hierüber informieren, vielen Dank!

Seite 6, gebundene Ausgabe

In einigen Ausgaben (gebundene Variante) ist Abbildung 1 auf Seite 6 geschwärzt. Korrekt sieht die Abbildung wie folgt aus:

Crashkurs Kleingewerbe - Abbildung 1

Seite 32, Absatz 2:

“Gewerbesteuern müssen Sie allerdings zahlen – jedoch nur, wenn Ihr jährlicher Umsatz über der Grenze von 24.500 Euro liegt.”

Korrekt müsste es heißen:

“Gewerbesteuern müssen Sie allerdings zahlen – jedoch nur, wenn Ihr jährlicher Gewinn über der Grenze von 24.500 Euro liegt.”

Seite 60, Aufzählungspunkt zu Abschnitt 17:

„Auf deren Basis legt das Finanzamt die Rate der Vorauszahlungen fest.“

Korrekt müsste es heißen:

„Auf deren Basis legt das Finanzamt die Periodizität der Vorauszahlungen fest (7.500 Euro-Regel nach Kapitel 5.3, wenn Sie diese beanspruchen möchten)

Seite 73:

„Diese Verlängerung um einen Monat ist weniger für die Erstellung der Abrechnung interessant, als vielmehr für die sich daraus ergebenden Zahlungstermine (jeweils 10 Tage nach Abgabe der Voranmeldung). Die Dauerfristverlängerung ist für all diejenigen relevant, die am 20. des Folgemonats die an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer noch gar nicht vereinnahmt haben, weil die Kunden auf Rechnung zahlen, also nicht bar.“

Korrekt müsste es heißen:

„Diese Verlängerung um einen Monat ist weniger für die Erstellung der Abrechnung interessant als vielmehr für die sich daraus ergebenden Zahlungstermine (jeweils 10 Tage nach Ende des Voranmeldezeitraumes). Die Dauerfristverlängerung ist für all diejenigen relevant, die am 10. des Folgemonats die an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer noch gar nicht vereinnahmt haben, weil die Kunden auf Rechnung zahlen, also nicht bar.“